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Eine Beherbergungseinrichtung eröffnen
Alles, was Sie wissen müssen, um eine möblierte Ferienwohnung zu vermieten:
Alles, was Sie über den Betrieb von Gästezimmern wissen müssen:
Vermieten Sie eine möblierte Wohnung, ein Gästezimmer, Ihren Hauptwohnsitz (bis zu 120 Tagen pro Jahr) oder Ihren Zweitwohnsitz (für Zeiträume von weniger als drei aufeinanderfolgenden Monaten)? Dann sind Sie verpflichtet, sich anzumelden, unabhängig davon, über welchen Kanal Sie Ihre Immobilie vermieten, um ein Vermieterkonto und eine Registrierungsnummer zu erhalten.
Besuchen Sie die Website https://www.declaloc.fr, um die Seite für die Gemeinde zu finden, in der sich Ihre touristische Unterkunft befindet.
Möchten Sie eine touristische Unterkunft errichten oder renovieren?
Mit dem Ziel, in der Region wieder neue Impulse zu setzen, und zwar in einem Tourismussektor, der die wirtschaftliche Entwicklung vorantreibt, die CCPV bietet finanzielle Unterstützung an das sich auf touristische Unterkünfte bezieht.
Die vorgeschlagene Regelung sieht Folgendes vor:
Für die Errichtung von strukturbildenden Beherbergungsbetrieben (Hotels oder Ferienresidenzen, Gruppenunterkünfte, Etappen- und Ferienunterkünfte, Campingplätze oder Freizeit-Wohnparks (PRL)) sowie möblierten Ferienwohnungen: Zuschuss in Höhe von 4.800 € bei einer Mindestinvestitionssumme von 10.000 €. Im Falle einer Renovierung: Zuschuss in Höhe von 500 € bei einem Mindestinvestitionsbetrag.
- Für die Einrichtung von Gästezimmern: ein Zuschuss von 10 % pro Zimmer bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 €, d.?h. 1.200 € pro Zimmer, begrenzt auf maximal 4 Zimmer. Im Falle einer Renovierung: ein Zuschuss von mindestens 500 €.
Teilnahmebedingungen:
- Die Geschäftstätigkeit des antragstellenden Unternehmens muss im Gebiet der CCPV stattfinden.
- Die Projektträger müssen entweder eingetragen sein:
-im Handwerksregister (Répertoire des Métiers) oder im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés) der Industrie- und Handelskammer;
-beim Zentrum für Formalitäten und Unternehmen (CFE) der Landwirtschaftskammer für gewerbliche Vermieter;
-beim CFE des Finanzamts für nicht gewerbliche Antragsteller. - Der Firmensitz des Unternehmens muss sich im Gebiet der Gebietskörperschaft befinden.
- Immobiliengesellschaften (SCI) sind förderfähig.
- Träger öffentlicher und gemeinnütziger Projekte sind förderfähig.
- Der Anteil der in Eigenleistung erbrachten Arbeiten darf 10 % nicht überschreiten.
- Auszahlung der Förderung(en) nach Eingang der beglichenen Rechnungen.
Nach Auszahlung des Zuschusses verpflichtet sich der Antragsteller, das Logo der CCPV und gegebenenfalls das der anderen öffentlichen Geldgeber auf allen Kommunikationsunterlagen im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt anzubringen und es am Projektstandort anzubringen. Er verpflichtet sich außerdem, den Geldgebern zu gestatten, über seine Einrichtung zu berichten.
Kurtaxe
Diese Abgabe soll die Finanzierung von Tourismusprojekten ermöglichen und das Angebot sowie die Qualität der Dienstleistungen für Besucher verbessern. Der Gemeindeverband leitet den gesamten Erlös an das Fremdenverkehrsamt weiter. Seit der Einführung der Kurtaxe im Jahr 2010 hat das Fremdenverkehrsamt zahlreiche Projekte umgesetzt:
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Veröffentlichung von Tourismusmaterialien: Entdeckungsführer, Tischsets, Wanderführer
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Teilnahme an Tourismusmessen
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Aufstellung von Lesetischen
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Aufstellung von Bänken und Picknicktischen
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Ausbau von Wanderwegen und Radwegen
Ein einfaches Tool zur Meldung und Abführung der Kurtaxe
Betreiber von Gästezimmern oder Ferienwohnungen, Hotel- oder Campingplatzbetreiber: Ab sofort steht Ihnen ein neues System zur elektronischen Meldung und Abführung der Kurtaxe zur Verfügung: https://ccvillersexel.taxesejour.fr
Betriebe, die noch nicht beim Fremdenverkehrsamt des Pays de Villersexel registriert sind, bitten wir, sich mit unserer Abteilung für Kurtaxe in Verbindung zu setzen, um sich anzumelden und anschließend Ihren Aktivierungscode zu erhalten, mit dem Sie Ihr Konto eröffnen können.
03 84 20 59 59 – ccvillersexel@taxesejour.fr
Preise
Preise pro Nacht und pro Person, gültig vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
4-Sterne- und höher eingestufte Hotels, Ferienwohnanlagen und möblierte Ferienwohnungen
sowie alle anderen Unterkünfte mit gleichwertigen Klassifizierungskriterien:
1,20 €
3-Sterne-Hotels, Ferienwohnanlagen und möblierte Ferienwohnungen
sowie alle anderen Unterkünfte mit gleichwertigen Klassifizierungsmerkmalen:
0,95 €
2-Sterne-Hotels, Ferienwohnanlagen und möblierte Ferienwohnungen
sowie alle anderen Unterkünfte mit gleichwertigen Klassifizierungsmerkmalen:
0,80 €
1-Sterne-Hotels, Ferienwohnungen und möblierte Ferienunterkünfte,
1-, 2- und 3-Sterne-Ferienanlagen, Gästezimmer, Stellplätze auf Wohnmobilstellplätzen und Touristenparkplätzen pro 24-Stunden-Zeitraum sowie alle anderen Einrichtungen mit gleichwertigen touristischen Klassifizierungsmerkmalen, Gemeinschaftsunterkünfte:
0,65 €
Hotels, Ferienwohnanlagen und möblierte Ferienwohnungen,
die noch auf eine Klassifizierung warten oder keine Klassifizierung haben, mit Ausnahme von Unterkünften im Freien:
3 %
Campingplätze, 3-, 4- und 5-Sterne-Wohnwagenparks
sowie alle anderen Unterkünfte im Freien mit vergleichbaren Merkmalen:
0,50 €
Campingplätze, 1- und 2-Sterne-Wohnwagenparks
sowie alle anderen Unterkünfte im Freien mit vergleichbaren Merkmalen:
0,20 €
Einführung einer Zusatzsteuer durch die Départements Haute-Saône und Doubs:
- Erhöhung der Kurtaxe um 10 % (je nach Unterkunftskategorie) für Unterkünfte in der Haute-Saône (ab dem 01.01.2026) und im Departement Doubs (seit dem 01.01.2024).
Die vorgeschriebenen Befreiungen:
- Kinder unter 18 Jahren.
- Inhaber eines Saisonvertrags bei der Gemeinde oder dem Gemeindeverband.
- Personen, die eine Notunterkunft oder eine vorübergehende Unterbringung in Anspruch nehmen.
- Personen, die in einer gemeinnützigen Unterkunft oder einer Jugendherberge wohnen.







